Hanau: Feuerwerk zeitlich begrenzt, strenge Kontrollen 🎆⚖️👮‍♀️

Viele Bürgerinnen und Bürger verzichten freiwillig auf Silvesterböller aus Rücksicht auf Umwelt, Mitmenschen und Tiere. Wer dennoch Feuerwerk abbrennen möchte, muss in Hanau bestimmte Regeln beachten: Feuerwerk ist zeitlich auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Zusätzlich gilt der bundesweit gültige Paragraph 23, Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, der das Zünden in bestimmten Bereichen untersagt – dazu gehören die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kindern- und Altersheimen. Seit Jahren ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten, insbesondere in allen Altstadtbereichen, etwa bei Fachwerkhäusern. Reste des abgebrannten Feuerwerks im öffentlichen Straßenraum müssen von den Verursachern beseitigt werden. Die Stadt Hanau wird die Einhaltung der Verbote und Regeln in Zusammenarbeit mit der Landespolizei kontrollieren und bei Verstößen konsequent ahnden. Pressekontakt: Julia Oppenländer, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de.

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