Darmstädter Kammer bestätigt Hanau Vorkaufsrecht bei Annasiedlung 🏛️⚖️🏘️

Das Darmstädter Baulandkammer hat im Verfahren Dolphin Capital 214.Projekt GmbH & Co. KG gegen die Stadt Hanau entschieden und die Rechtsauffassung der Stadt weitgehend bestätigt. Der Verkehrswert der Immobilie wurde bei der Urteilsverkündung auf 5 Millionen Euro festgesetzt, basierend auf der Einordnung als einfache Wohnlage; Dolphins Kaufpreis von 9,9 Millionen Euro wurde damit als deutlich zu hoch bewertet. Die Stadt durfte ihr Vorkaufsrecht rechtmäßig ausüben, der abweichende Verkehrswert wurde anerkannt; eine geringe Korrektur nach oben nahm das Gericht auf Grundlage des Gutachtens vor, ohne der Stadt einen Fehler zu zuschreiben. Die Kostenquote beläuft sich auf vier Fünftel zu Lasten Dolphins, was die deutliche Stadtfavorisierung unterstreicht.

Hintergrund: Die Annasiedlung am Kinzigheimer Weg umfasst 164 Wohnungen und liegt zwischen der Bundesstraße 43a und den Bahngleisen. 2009 war die Siedlung sanierungsbedürftig, rund 80 Prozent der Wohnungen standen leer, und die städtische Baugesellschaft hätte den Sanierungsstau nicht allein bewältigen können. Der Verkaufserlös von rund 2,4 bis 2,5 Millionen Euro diente der Modernisierung anderer Bestände in Hanau. Aus damaliger Sicht war der Kaufpreis marktgerecht; später wurde die Anlage als Spekulationsobjekt gesehen. 2015 trat eine Sanierungssatzung in Kraft, um fortan bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Der Eigentümer führte Sanierungen trotz Aufforderungen nicht durch und verkaufte die Anlage weiter; 2017 verhinderte die Stadt den überhöhten Weiterverkauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts und erwarb die Immobilie zum Verkehrswert. Das heutige Urteil beendet das Rechtsmittel des Eigentümers und fokussiert eine sozialverträgliche Sanierung.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.presse-service.de/meldung.aspx?ID=1204416