Hessischer Staatsgerichtshof entscheidet: Hare-Niemeyer statt d'Hondt 🗳️⚖️

Der Hessische Staatsgerichtshof hat über die Kommunalwahlreform entschieden. Die gerichtliche Entscheidung, dass das Auszählverfahren verfassungswidrig ist, ist zu begrüßen, erklärt Jochen Dohn, Fraktionsvorsitzender von Die Fraktion Hanau und Oberbürgermeisterkandidat von Die Linke Hanau. Die CDU-SPD-Landesregierung hätte mit der Reform zu einer Verschiebung kommunaler Mandate zugunsten größerer Fraktionen geführt. Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass das d'Hondt-Verfahren eine Benachteiligung kleiner Parteien und Listen bedeutet hätte. Somit bleibt es beim bisherigen Verfahren zur Mandatsberechnung, dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.die-linke-hanau.de/medien/presseerklaerungen/detail-presse/news/entscheidung-des-hessischen-staatsgerichtshofs-ueber-die-kommunalwahlreform-ist-zu-begruessen/