Gutachten: Zensus 2022 mangelhaft, Hanau klagt weiter ⚖️📊🏛️

Ein Gutachten, das von 279 Städten und Gemeinden in Auftrag gegeben wurde, kritisiert gravierende methodische und dokumentarische Defizite beim Zensus 2022. Die Stadt Hanau sieht sich dadurch in ihrer rechtlichen Bewertung bestärkt und treibt das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weiter voran. Hintergrund ist, dass das Hessische Statistische Landesamt zum Stichtag 15. Mai 2022 eine deutlich geringere Einwohnerzahl festgestellt hatte: Rund 6.675 Menschen weniger als bei der Fortführung der Zensusdaten von 2011. Hanau hatte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und klagt nun, die Klagebegründung wird aktuell vorbereitet. Die Gutachter bemängeln, dass zentrale Berechnungsgrundlagen, Hochrechnungsmodelle und Zwischenschritte nicht offengelegt seien, was eine unabhängige Prüfung unmöglich mache. Für die Stadt bedeuten Abweichungen bei der Einwohnerzahl erhebliche finanzielle Folgen, da diese Zahl Grundlage zentraler Finanzzuweisungen ist. Oberbürgermeister Claus Kaminsky, Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri und Stadträtin Isabelle Hemsley betonen, dass weitere Indikatoren aus der Verwaltung, wie Wasserverbrauch oder Fahrzeugbestand, die Zensus-Schätzungen in Frage stellten. Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting erläutert, dass die Rechtmäßigkeit des Zensus infrage gestellt werde, sofern gesetzliche Vorgaben oder wissenschaftliche Standards nicht eingehalten wurden. Das Ziel sei Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und eine belastbare, nachvollziehbare Datengrundlage für Entscheidungen mit Millionenbeträgen.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.presse-service.de/meldung.aspx?ID=1210245