Eine gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Südosthessen berichtet, dass Zivilkräfte der Polizei am 18. März 2026 einen 18 Jahre alten Deutschen aus Südhessen vorläufig festnahmen. Er wird verdächtigt, im Zusammenhang mit einem sogenannten Schockanruf banden- und gewerbsmäßig Betrug begangen zu haben. Eine 83-jährige Nidderauerin wurde telefonisch von einer bislang unbekannten Frau kontaktiert, die sich als deren Tochter ausgab; anschließend meldete sich ein Mann als Polizeibeamter und behauptete, die Tochter müsse wegen eines Unfalls in Untersuchungshaft, was nur gegen eine Sicherheitsleistung von 25.000 Euro abgewendet werden könne. Die Seniorin, die Demenz hat, gab an, nur geringen Bargeld zu Hause zu haben, aber Schmuck und Gold zu besitzen. Der Beschuldigte soll die Beute im Wert von mindestens 5.000 Euro aus der Wohnung entgegengenommen haben; kurz darauf wurde er bei der Abholung der Beute festgenommen. Das Amtsgericht Hanau erließ am 19. März 2026 auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Haftbefehl; der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, die weiteren Ermittlungen dauern an. Rückfragen zu dieser Meldung richten Sie bitte an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main per E-Mail an presse@gsta.justiz.hessen.de.
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