Die Stadt Hanau macht deutlich, dass der Glasfaserausbau in Kesselstadt und Nordwest privatwirtschaftlich organisiert wird und kein kommunaler Aufgabenbereich ist. Die Werbung geschieht direkt durch die anbietenden Firmen, daher sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen zu Produkten, Verträgen oder Beratung ausschließlich die Unternehmen – die Stadt ist nicht Vertragspartner. Jede Immobilienbesitzerin und jeder Immobilienbesitzer entscheidet demnach selbst, ob ein Glasfaseranschluss gewünscht wird; der Ausbau sei ein zusätzliches Angebot, keine städtische Leistung. Sobald Unternehmen Straßen eröffnen, um Glasfaserleitungen zu verlegen, sind Aufbruchgenehmigungen des städtischen Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS) erforderlich; die Stadt prüft die Bauarbeiten, überwacht deren ordnungsgemäße Durchführung und sorgt dafür, dass Straßen nach Abschluss wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, weshalb man hier genau hinschaut, um frühere Probleme zu vermeiden. Eigenverantwortung übernimmt die Stadt dort, wo es ihre Aufgabe ist, etwa bei der Digitalisierung der Schulen oder in bislang unterversorgten Gebieten; so gab es 2022 im Rahmen eines geförderten Ausbaus eine Zusammenarbeit mit der Breitband GmbH des Main-Kinzig-Kreises in Klein-Auheim und Mittelbuchen. Im Digitalpakt Schule hat die Stadt in den vergangenen Jahren rund 12 Millionen Euro investiert, davon knapp 9,8 Millionen Fördermittel, unter anderem für die Anbindung sämtlicher Schulen ans Glasfasernetz und flächendeckendes WLAN; insgesamt sei das Glasfasernetz für Bildungseinrichtungen in Hanau inzwischen 32 Kilometer lang. Markus Menzen, Geschäftsführer der BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG), betont, dass die Stadt nicht Vertragspartner sei und Bürgerinnen und Bürger Angebote direkt mit den Unternehmen klären sollten, während Oberbürgermeister Claus Kaminsky betont, dass die Stadt die Genehmigung und die geordnete Durchführung der Bauarbeiten sicherstellt, aber über die Nutzung der Angebote allein die Bürger entscheide.
Quelle: https://www.presse-service.de/meldung.aspx?ID=1196347