Seit März gilt in vielen Außenbereichen der Stadt Hanau wieder die saisonale Leinenpflicht für Hunde, um Wildtiere in Brut- und Setzzeit zu schützen. Bis zum 30. Juni müssen Hunde in weiten Teilen der Hanauer Landschaft angeleint werden; das Gebiet deckt sich größtenteils mit dem Landschaftsschutzgebiet Hanau Stadt. In Naturschutzgebieten der Stadt müssen Hunde das ganze Jahr über angeleint sein; auch in Bereichen ohne feste Leinenregelung empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde, Hunde in Wiesen und Wäldern anzuleinen, um Wildtiere möglichst wenig zu stören. Wer seinem Hund trotzdem Auslauf ohne Leine geben möchte, kann die ausgewiesenen Hundefreilaufanlagen im Stadtgebiet nutzen: in Steinheim am Lämmerspieler Weg, südlich der Bruchwiesen (Zugang über die Martin-Luther-King-Anlage) sowie im Freigerichtviertel. Weitere Informationen sowie eine Karte zu den Leinengebieten gibt es online auf der Website der Stadt Hanau; Hinweisschilder mit QR-Codes führen direkt zur Leinenzwangsatzung. Pressekontakt: Julia Oppenländer, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de.
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