ND-Fälle in Deutschland: Impfpflicht bleibt Pflicht 🐔💉⚠️

Vor dem Hintergrund mehrerer nachgewiesener Newcastle-Krankheit-Fälle in Deutschland erinnert das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz an die gesetzliche Impfpflicht gegen ND. Die Newcastle-Krankheit ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten trifft und deren klinisches Bild je nach Vogelart, Alter, Impfstatus und Virustyp stark variieren kann; sie kann von kaum merkbaren Symptomen bis zum Tod großer Bestände in wenigen Tagen reichen. Seit Herbst 2024 treten in Polen vermehrt Ausbrüche auf, in Deutschland wurden in diesem Jahr ND in 24 Geflügelhaltungen in Brandenburg sowie in Ober- und Niederbayern festgestellt; Hessische Tierhaltungen waren bislang nicht betroffen. Angesichts des dynamischen Seuchengeschehens und der hohen Ansteckungsfähigkeit gilt erhöhte Vorsicht. Da ND weitreichende Folgen für die Tiere hat, müssen alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Truthühnern der gesetzlichen Impfpflicht nachkommen; die Impfung über das Trinkwasser muss alle sechs Wochen engmaschig wiederholt werden. Der Main-Kinzig-Kreis empfiehlt freiwillig eine risikobasierte Aufstallung der Freiland- und Auslaufhaltung und rät, Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen zu vermeiden bzw. auf das Nötigste zu beschränken; auf Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sollte grundsätzlich verzichtet werden. Eintragungen in Geflügelhaltungen erfolgen durch direkten Kontakt mit erkrankten Wildvögeln oder zugekauftem Geflügel, ebenso wie durch indirekte Übertragung über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Zur Früherkennung melden Tierhalter Häufungen von Todesfällen in kommerziellen Geflügelhaltungen oder einzelne Fälle in Kleinhaltungen dem Amt; nach Virusnachweis sind EU-weit Bekämpfungsmaßnahmen nötig; beim Menschen kann das Virus vereinzelt eine Bindehautentzündung auslösen. Im Zusammenhang mit der Geflügelpest hat der Main-Kinzig-Kreis im Oktober des vergangenen Jahres eine Allgemeinverfügung erlassen, die weiterhin gültig ist und auch für ND gilt; der direkte Link zur Verfügung stehenden Rechtsverordnung ist auf der Kreiswebsite abrufbar. Pressekontakt: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de

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