Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen bundesweiten Verkaufsverbot von Lachgas zugestimmt. Damit gibt es erstmals eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem missbräuchlichen Konsum des Stoffs. Die Hanauer Initiative habe bundesweit Gewicht bekommen, betont Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley. Bereits im März hatte die Stadt ihre Gefahrenabwehrverordnung geändert und den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt; auch der Konsum auf Spielplätzen und öffentlichen Flächen war verboten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte der Regelung einstimmig zugestimmt und damit einen Vorreiter-Rahmen geschaffen, um rasch reagieren zu können. „Weil es lange Zeit keine klare bundesweite Regelung gab, hat Hanau Verantwortung übernommen und gehandelt“, sagt Hemsley. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nicht von langwierigen Gesetzgebungsverfahren abhängig gemacht werden. Umso mehr freuen wir uns, dass nun eine einheitliche Lösung für ganz Deutschland gilt.“ Die Übergangsfrist läuft, das bundesweit geltende Verbot tritt im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft.
Die Stadt Hanau begleitete die Änderungen mit jugendschutzrechtlichen Kontrollen der Stadtpolizei: Bei mehreren Kontrolltagen wurden Kioskbetriebe überprüft, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem kamen weitere Feststellungen in Bereichen wie Verpackungsgesetz, Tabakerzeugnis- und Tabaksteuerrecht sowie Nichtraucherschutz hinzu. Mit der bundesweiten Regelung sehe man sich bestärkt: „Kommunen können und müssen handeln, wenn konkrete Gefahren sichtbar werden“, so Hemsley. „Langfristig ist eine bundeseinheitliche Regelung jedoch unerlässlich.“ Auch im kommenden Jahr werde die Stadtpolizei gezielte Schwerpunktkontrollen zu Lachgas durchführen, um einen wirksamen und nachhaltigen Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum zu sichern.
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