Hanau ermöglicht Briefwahl zur Kommunalwahl und Oberbürgermeisterwahl 2026 🗳️🏛️📨

Hanau ermöglicht die Briefwahl für die Kommunal- und die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 15. März 2026. Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen starten am 2. Februar; die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf Antrag. Das Antragsformular liegt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 22. Februar zugestellt wird; dort gibt es auch einen QR-Code für den digitalen Antrag. Unabhängig vom Erhalt der Benachrichtigung kann der Antrag schriftlich – nicht telefonisch oder per E-Mail – beim Wahlbüro gestellt werden; alternativ ist der Antrag online über das Online-Formular auf hanau.de oder den Direktlink t1p.de/5yx4v möglich. Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Rathaus beantragt und abgeholt werden, dort besteht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auch die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Bereits bei der Antragstellung kann für eine eventuell notwendige Stichwahl am 29. März 2026 mit beantragt werden; eine gesonderte Antragstellung ist nicht nötig. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 16.30 Uhr geöffnet; weitere Öffnungszeiten, unter anderem an Samstagen, sind online veröffentlicht. Die Antragsfrist endet am 13. März 2026 um 13 Uhr; aufgrund möglicher Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlbüro eine frühzeitige Antragstellung. Bei Rückfragen steht das Hanauer Wahlbüro unter 06181 2950-2070 oder wahlbuero@hanau.de zur Verfügung.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.presse-service.de/meldung.aspx?ID=1208202