Die Stadt Hanau treibt die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz voran, um die Leistungen künftig landesweit über dieses Instrument auszugeben. Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau kreisfrei und damit erstmals selbst zuständig für die Auszahlung der Leistungen; zuvor lag diese Aufgabe beim Main-Kinzig-Kreis. Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri betont, dass die Bezahlkarte eingeführt werden soll, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen aber stimmen müssen, damit die Leistungen verlässlich, rechtssicher und praktikabel ausgezahlt werden können. Die Stadt bereitet organisatorische und technische Voraussetzungen vor und steht hierzu in engem Austausch mit dem Land Hessen. Ein wesentlicher Haken ist die noch nicht betriebsbereite Schnittstelle zwischen der Bezahlkarte und dem in Hanau eingesetzten Fachverfahren; außerdem müssen offene Rahmenbedingungen auf Landesebene geklärt werden. Sobald die Fachverfahrensanbindung verfügbar ist, sollen technische Tests, Prüfungen und Schulungen der Mitarbeitenden durchgeführt werden, damit die Einführung so bald wie möglich erfolgen kann.
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