Die Stadt Hanau treibt die Einführung eines Carsharing-Angebots voran: Noch in diesem Herbst soll die erste Carsharing-Fahrzeuge in Hanau bereitstehen, nachdem in der ersten regulären Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession auf den Weg gebracht wird; langfristig soll das Angebot schrittweise auf alle Stadtteile ausgeweitet werden. Die Stadt agiert dabei nicht als Betreiberin, sondern schafft rechtliche Voraussetzungen und stellt Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung, einschließlich der Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühren für zugeordnete Stellplätze. Der spätere Konzessionsnehmer investiert eigenverantwortlich in Fuhrpark, Technologie, Personal und Stellplätze, erhält die Einnahmen aus dem Betrieb und trägt die wirtschaftlichen und technologischen Risiken.
Grundlage des Verfahrens sind das Carsharinggesetz (CsgG) und das Hessische Straßengesetz; Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing-Stellplätze sind zeitlich befristet, die maximale Laufzeit beträgt acht Jahre. Die Stadt Hanau wird die Konzession entsprechend befristen und in der Ausschreibung konkret festlegen, um dem Betreiber Planungssicherheit zu geben, da das Angebot in den nächsten Jahren schrittweise ausgebaut wird. Vor der Ausschreibung wurden umfassende Vorarbeiten geleistet: Rahmenbedingungen wurden vertraglich und rechtlich geklärt, eine Markterkundung durchgeführt und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Carsharing Standortfragen diskutiert. Stadträtin Hemsley betont: In der öffentlichen Wahrnehmung scheine Carsharing oft als einfache Fahrzeugbereitstellung, tatsächlich seien jedoch zahlreiche Rechtsgebiete zu beachten – von Straßenrecht bis Vergaberecht – und diese Vorbereitung solle ein solides Fundament für ein langfristig erfolgreiches Angebot legen.
Auch die Auswahl geeigneter Standorte für Carsharing- und Mobilitätsstationen sei vorbereitet, mit dem Ziel, möglichst alle Stadtteile einzubeziehen und das Angebot bedarfsgerecht wachsen zu lassen; der Start werde voraussichtlich im kleineren Umfang erfolgen, das endgültige Angebot ergibt sich aus dem Ausschreibungsergebnis.
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