Berufung im Annasiedlung-Streit: Hanau strebt Rückerwerb an ⚖️🏚️🏗️

Im Rechtsstreit um die Annasiedlung am Kinzigheimer Weg hat der Rechtsanwalt des Insolvenzverwalters Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 5. Januar 2026 eingelegt (Az. 91 O 4/17). Über eine Begründung der Berufung liegt bislang keine vor. Gegenstand des Verfahrens Dolphin Capital 214. Projekt GmbH & Co. KG gegen die Stadt Hanau; das Landgericht hatte am 3. Dezember die Rechtsauffassung der Stadt Hanau weitgehend bestätigt, insbesondere die rechtmäßige Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts und die Einordnung des Verkehrswerts.

Mit der Berufung bleibt der seit Jahren andauernde Rechtsstreit ungeklärt; die Frist zur Begründung beträgt zwei Monate nach Zustellung, eine Verlängerung ist möglich. Oberbürgermeister Claus Kaminsky bezeichnete die Entwicklung als schlechte Nachricht für Annasiedlung und Stadt, da sich der bauliche Zustand der denkmalgeschützten Wohnanlage seit 2017 weiter verschlechtert und erneut Stillstand herrsche. Aus Sicht der Stadt wird der Verfall weiter in Kauf genommen; der Insolvenzverwalter komme seinen Verpflichtungen nicht nach, die Stadt handele jedoch, obwohl sie rechtlich nicht Eigentümer sei, um Gefahren abzuwenden und Schaden zu begrenzen.

Die Stadt bekräftigt ihr Ziel, die Annasiedlung zurückzuerwerben und sozialverträglich zu sanieren, warnt vor weiteren Verzögerungen. Zu Details des Verfahrens könne man derzeit keine Stellung nehmen; Informationen würden nachliegen. Pressekontakt: Dominik Kuhn.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.presse-service.de/meldung.aspx?ID=1208982