Die Stadt Hanau hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet nachts untersagt. Zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang dürfen die Geräte demnach nicht eingesetzt werden. Ziel der Regelung ist es, insbesondere Igel und andere kleine Wirbeltiere besser vor schweren oder tödlichen Verletzungen zu schützen. Igel suchen überwiegend in der Dämmerung und nachts Nahrung, bleiben bei Annäherung von Mährobotern oft sitzen oder rollen sich zusammen – gegen die rotierenden Messer schützt dieses Verhalten jedoch nicht. Von den Geräten sind zudem Erdkröten, Eidechsen, Schleichen und andere Kleinsttiere betroffen; ein stark gemähter Rasen vermindert außerdem Blütenpflanzen als Nahrungsquelle für Insekten und schadet so der Biodiversität.
Oberbürgermeister Claus Kaminsky betont, dass Igel zu den besonders geschützten Arten gehören und der Nachtfahrverbot eine wirksame sowie verhältnismäßige Maßnahme sei, um deren Lebensraum zu bewahren. Sylvia Kloberdanz, Leiterin des Amts für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, ergänzte, dass Städte mit Gärten, Grünanlagen und Parks heute wichtige Lebensräume für Igel seien, und rät zu milden, naturschutzfreundlichen Praktiken im eigenen Garten wie ungemähte Bereiche, Laub- oder Reisighaufen und heimische Pflanzen, um Nahrung und Unterschlupf zu bieten. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen für den Nachteinsatz von Mährobotern bei der Unteren Naturschutzbehörde in Hanau beantragt werden; nachzuweisen ist, dass von dem nächtlichen Betrieb keine Gefahr für Igel oder andere kleine Wirbeltiere ausgeht. Ausnahmen können zudem für bestimmte Flächen gewährt werden, etwa Dachflächen oder kleine Rasensbereiche, die von einem kleintiersicheren Zaun geschützt sind, außerdem Befreiungen für Bereiche mit öffentlichem Interesse, wie sicherheitsrelevante Areale wie Umspannwerke. Die Allgemeinverfügung setzt die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes um; Igel zählen zu den besonders geschützten Arten und dürfen weder verletzt noch getötet werden, Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.
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